Diese Seite verwendet Cookies, die es uns ermöglichen, Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Wenn Sie den Besuch fortsetzen, erklären Sie sich damit einverstanden. OK, einverstanden
| Deutsch |

 

Zucht & Welpen > Info zur ZZL

Zuchtzulassungen der letzten Jahre

Die Jahresübersicht der Zuchtzulassungen werden Euch in unserem internen Mitgliederbereich zur Verfügung gestellt. 

 

Auszug aus der Zucht-Ordnung

§ 16 Mindest- und Höchstalter der Zuchttiere

  • Rüden:
    • Mindestalter beim ersten Deckakt: 12 Monate
  • Hündinnen: 
    • Mindestalter bei der ersten Belegung: 15 Monate

Das Höchstalter für Hündinnen liegt beim vollendeten 8. Lebensjahr. Eine Befreiung hiervon, die nur (als Ausnahme) für einen Wurf gilt, kann in Einzelfällen vom Hauptzuchtwart nach Absprache mit dem Zuchtausschuss, erteilt werden und gilt nur in einem zeitlich angemessenen und festgesetzten Rahmen. Der Antrag ist mit einer Begründung an den Hauptzuchtwart zu stellen.

§ 22 Zuchtzulassung

Zusätzlich zu den unter allgemeine Zuchtbestimmungen aufgeführten Voraussetzungen müssen Shetland Sheepdogs zur Zuchtzulassung folgende Bedingungen erfüllt haben:

  1. Sie müssen eine vom VDH/FCI anerkannte Ahnentafel besitzen.
  2. Auf VDH/FCI geschützten Ausstellungen mindestens zweimal, nach dem 9. Lebensmonat, unter zwei verschiedenen VDH/FCI Richtern bewertet worden sein. Die Formwertnoten müssen mindestens SG sein.
  3. Die HD-Auswertung darf höchstens „HD – C“ bei der Hündin betragen.
  4. Die HD-Auswertung beim Rüden darf höchstens „HD-B“ betragen.
  5. Der MDR1 Status muss zum Zeitpunkt der Zuchtzulassung durch einen Gentest oder durch die genetisch getesteten Eltern (Elternstatus) bekannt sein.
  6. Zum Zeitpunkt der Zuchtzulassung muss eine klinische Augenuntersuchung auf erbliche Augenerkrankungen vorliegen (z.B. CEA, PRA, Katarakt); Katarakt und PRA müssen als frei befundet sein.
  7. Der CEA Status muss zum Zeitpunkt der Zuchtzulassung durch einen Gentest oder durch die genetisch getesteten Eltern (Elternstatus) bekannt sein.
  8. Verhaltenstest: Der Shetland Sheepdog muss sich anfassen und abtasten lassen sowie normales Verhalten bei Leinenführigkeit und ein nervenfestes Gesamtbild besitzen. Bei der Zuchtzulassung muss der Zuchtrichter die Verhaltensbeurteilung schriftlich vermerken.
  9. Zuchtzulassungen müssen mit dem Zuchtzulassungsformular des 1. SSCD e.V. durchgeführt werden.
  10. Die Zuchtzulassung muss durch einen deutschsprachigen Spezial-Zuchtrichter des 1. SSCD e.V. erfolgen.
  11. Grundlage der Zuchtzulassung ist der „Leitfaden für Zuchtzulassungen“ (§23).

Bei größeren Standard- und / oder gesundheitlichen Abweichungen  wird eine „Zuchtzulassung mit Auflagen“ erteilt.

  1. Ein Spezial-Zuchtrichter des 1. SSCD e.V. kann eine Zuchtzulassung im eigenen Ermessen für nur einen Wurf erteilen. Nach der Geburt der Welpen erlischt die Zuchtzulassung. Dem Züchter ist es möglich, die Hündin zu einer erneuten Zuchtzulassung mit Kontrolle der Nachzucht vorzustellen. Dazu werden mindesten 50% der eingetragenen Welpen ab einem Alter von 8 Monaten einem Spezial-Zuchtrichter, der Mitglied im Zuchtrichter-Ausschuss ist, vorgestellt. Der Spezial-Zuchtrichter entscheidet, ob die Auflage „für nur einen Wurf“ gestrichen wird und der Sheltie zukünftig weiter in der Zucht eingesetzt werden darf. Die Kosten für die erneute Zuchtzulassung (lt. Finanz-Ordnung) trägt der Besitzer und sind vorab auf das Konto des 1. SSCD e.V. zu überweisen. 
  2. Ein Spezial-Zuchtrichter des 1. SSCD e.V. kann eine Zuchtzulassung nach § 26 (Zuchtuntaugliche Hunde), mit „Nein“ ablehnen, die Begründung ist im Zuchtzulassungsformular zu erläutern. Wird eine Zuchtzulassung mit „Nein“ entschieden, kann ein Einspruch innerhalb von 8 Tagen an den Hauptzuchtwart erfolgen, die Bearbeitungsgebühr (lt. Finanz-Ordnung) ist zeitgleich zu   Der Zuchtrichterausschuss überprüft den Einspruch, und teilt seine endgültige Entscheidung dem Hauptzuchtwart mit. Die entstehenden Kosten trägt der Besitzer des Hundes.
  3. Die Zuchtzulassung erhält ihre Gültigkeit mit der Unterschrift des Spezial-Zuchtrichters, wenn alle benötigten Angaben vorliegen, ansonsten mit Eintragung in die Ahnentafel.

§23 Leitfaden für Zuchtzulassung

1. Größe

Shelties, die die im Standard vorgegebene Größe erheblich über- oder unter-schreiten werden für die Zucht nicht zugelassen.

Ideale Widerristhöhe: Rüden 37 cm, Hündinnen 35,5 cm. Eine Abweichung um mehr als 2,5 cm über oder unter diese Maße ist höchst unerwünscht.

Rüden mit einer Widerristhöhe über 42 cm, bzw. unter  34,0 cm werden nicht zur Zucht zu gelassen.

Rüden mit einer Widerristhöhe ab 39,5 cm, bzw. unter  34,5 cm werden mit der Auflage –nur für Zuchtpartner mit Idealgröße-  zur Zucht zugelassen.

Hündinnen mit einer Widerristhöhe ab 40 cm, bzw. unter 32 cm werden nicht zur Zucht zu gelassen.

Hündinnen mit einer Widerristhöhe ab 38 cm, bzw. unter 33 cm werden mit der Auflage –nur für Zuchtpartner mit Idealgröße- zur Zucht zugelassen.

2. Farbe

  1. Weiße (mit farbigem Kopf) und Weiß-Schecken, Fehlfarben und zobel-merle sind   von der Zucht auszuschließen.
  2. Shelties mit erheblichen weißen Überzeichnungen, sind mit der Auflage –nur für

Zuchtpartner ohne weiße Überzeichnung- (ohne Weißfaktor)  zur Zucht zugelassen.

3. Zahnverlust

Keine Zuchtzulassung erhalten Shelties

  1. bei Vor- oder Rückbiss mit Kontaktverlust der Schneidezähne
  2. bei 2 oder mehr fehlenden P3 und/oder P4 oder mehr als 3 Zähnen insgesamt

Generell muss die Auflage erteilt werden, dass bei Zahnverlust nur vollzahnige Zuchtpartner verwendet werden. P1 wird nicht berücksichtigt.

Atteste finden bei der ZZ keine Berücksichtigung.

4. Zuchtausschließende Fehler

Shelties mit zuchtausschließenden Fehlern lt. unserer Zucht-Ordnung, wie z.B. Verhaltensschwäche, angeborene Taub- oder Blindheit, Hasenscharte, Spaltrachen, erhebliche Zahnfehler, Kieferanomalien, Epilepsie, Kryptochismus, Monorchismus, Albinismus, Fehlfarben, Skelettdeformationen, Katarakt, PRA, sind von der Zuchtzulassung auszuschließen.


Vorzulegende Unterlagen für eine Zuchtzulassung im 1. SSCD e.V.:

  • Eine vom VDH/FCI anerkannte Ahnentafel oder Registerbescheinigung des 1. SSCD e.V.
    • Eine Kopie ist ausreichend, wenn das Original bei der Zuchtbuchstelle eingereicht worden ist.
  • Mindestens 2 Bewertungen von VDH/FCI termingeschützten Ausstellungen, unter zwei verschiedenen VDH/FCI Richtern.
  • HD-Auswertung
    • Beim Rüden höchstens „HD-B“, bei der Hündin höchstens „HD-C“.
  • Erbliche Augenerkrankungen:
    • Eine klinische Untersuchung auf erbliche Augenerkrankungen muss vorliegen Katarakt und PRA müssen als frei befundet sein.
    • Gentest für den Nachweis des CEA Status, sollte für jeden Zuchthund vorliegen, ist aber keine Pflicht.

Der CEA Gentest alleine ist nicht ausreichend für eine Zuchtzulassung!

  • MDR-1
    • Status muss durch einen Gentest oder durch die Gen-getesteten Eltern (Elternstatus) nachgewiesen werden.
  • Verhaltenstest
    • Der Sheltie muss sich anfassen und abtasten lassen sowie normales Verhalten bei Leinenführigkeit und ein nervenfestes Gesamtbild besitzen. Die Reserviertheit gegenüber Fremden ist dabei zu beachten.

Alle Angaben können auf der Ahnentafel durch die Zuchtbuchstelle vorab eingetragen sein oder die Untersuchungsergebnisse werden bei der Zuchtzulassung vorgelegt und mit der Zuchtzulassung durch die ZBS auf der Ahnentafel eingetragen.